Rechtsform

SEB-Branchenlösung für Kücheneinzelhändler

Kücheneinzelhändler kämpfen gegen große Ketten und sinkende Margen bei gleichzeitiger Erhöhung des Angebotes. Die SEB Steuer­beratung unterstützt und bietet Sicherheit in bewegten Zeiten.
  • TOP-Steuerberater in Deutschland
  • Hervorragendes Branchenwissen
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Ihr direkter Ansprechpartner

Volker Schmidt
Steuerberater
Tel: 04431 955710

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Bevor Sie sich für eine bestimmte Rechtform entscheiden, sollten Sie sich mit Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform auseinandersetzen. Die SEB Steuerberatung hilft Ihnen fachmännisch bei der richtigen Entscheidung. Im nachfolgenden haben wir die wichtigsten Auswahlkriterien für Sie zusammengefasst.

  • Einzelunternehmen: Volle Kontrolle, volle Haftung
    • Für Einstieg gut geeignet (z.B. für Kleingewerbetreibende)
    • 1 Gründerperson
    • Kein Mindestkapital
    • Volle Haftung mit Privatvermögen
    • Einkünfte unterliegen Gewerbe- und Einkommensteuer
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Einfacher Zusammenschluss, gesamtschuldneri-sche Haftung
    • Keine Formalitäten, schriftlicher Vertrag aber sinnvoll
    • Mindestens 2 Gründerpersonen
    • Kein Mindestkapital
    • Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und Privatvermögen
    • Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
    • Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Hohes Ansehen, hohes Haftungsrisiko
    • Handelsgewerbe mit Eintragung im Handelsregister
    • Mindestens 2 Gründerpersonen
    • Kein Mindestkapital
    • Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und Privatvermögen
    • Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
    • Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
  • Kommanditgesellschaft (KG): Haftungsbeschränkung trotz Vorteile einer Personengesellschaft
    • Konstrukt: Komplementär (ein oder mehrere Vollhafter) und Kommanditist (Teilhafter)
    • Mindestens 2 Gründerpersonen
    • Kein Mindestkapital
    • Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Komplementär haftet mit Privatvermögen, Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage
    • Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
    • Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftungsbeschränkung
    • Gründungsformalitäten etwas aufwändiger
    • Mindestens 1 Gründerperson
    • Mindestkapital 25.000 €; bei Bargründung zunächst auch nur hälftige Einzahlung möglich
    • Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 25.000 Euro)
    • Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer
    • Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen Einkommen- und/oder Kapitalertragsteuer
  • Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt): Haftungsbeschränkung trotz geringem Stammkapital
    • Einfache Gründungsformalitäten durch Musterprotokoll
    • Mindestens 1 Gründerperson
    • Mindestkapital 1 Euro
    • Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 1 Euro)
    • Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer
    • Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen Einkommen- und/oder Kapitalertragsteuer
  • GmbH & Co. KG: Hohe Flexibilität
    • Haftungsbeschränkung kombiniert mit der Flexibilität einer Personengesellschaft
    • KG mit GmbH (anstelle einer natürlichen Person) als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und mindestens einem Kommanditisten
    • Haftung wie bei einer GmbH
    • Einkünfte GmbH (s.o.)
    • KG Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
    • KG Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
  • AG: Alternative für Mittelständler
    • Für Unternehmer, die sich Wege zu zusätzlichem Eigenkapital offen halten wollen
    • Mindesten 1 Gründerperson
    • Mindestkapital 50.000 €; bei Bargründung zunächst auch nur hälftige Einzahlung möglich
    • Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 50.000 Euro)
    • Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer
    • Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen Einkommen- und/oder Kapitalertragsteuer

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