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Ihr direkter Ansprechpartner
Jan Heinemann
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Tel: 0395 769620
Bevor Sie sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden, sollten Sie sich mit Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform auseinandersetzen. Die SEB Steuerberatung hilft Ihnen fachmännisch bei der richtigen Entscheidung. Im nachfolgenden haben wir die wichtigsten Auswahlkriterien für Sie zusammengefasst.
- Einzelunternehmen / Einzelpraxis
- Für Einstieg gut geeignet (z.B. für Kleingewerbetreibende)
- 1 Gründerperson
- Kein Mindestkapital
- Volle Haftung mit Privatvermögen
- Einkünfte unterliegen Gewerbe- und Einkommensteuer
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) / Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
- Keine Formalitäten, schriftlicher Vertrag aber sinnvoll
- Mindestens 2 Gründerpersonen
- Kein Mindestkapital
- Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und Privatvermögen
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Hohes Ansehen, hohes Haftungsrisiko
- Handelsgewerbe mit Eintragung im Handelsregister
- Mindestens 2 Gründerpersonen
- Kein Mindestkapital
- Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und Privatvermögen
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
- Partnerschaftsgesellschaft (PartnG): Eigenverantwortlich trotz Partner
- Nur für Freie Berufe, wenn das Berufsrecht dies zulässt
- Mindestens 2 Gründerpersonen
- Kein Mindestkapital
- Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Gesellschafter haften jeweils bei fehlerhaftem Handeln mit Privatvermögen
- Einkünfte unterliegen Einkommensteuer
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / MVZ
- Gründungsformalitäten etwas aufwendiger
- Mindestens 1 Gründerperson
- Mindestkapital 25.000 €; bei Bargründung zunächst auch nur hälftige Einzahlung möglich
- Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 25.000 Euro)
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen Einkommen- und/oder Kapitalertragsteuer
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