SEB-Branchenlösung für Finanzdienstleister
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Unternehmensgründung
Ihr direkter Ansprechpartner
Ingo Anneken
Steuerberater
Tel: 04431 955710
Bevor Sie sich für eine bestimmte Rechtform entscheiden, sollten Sie sich mit Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform auseinandersetzen. Die SEB Steuerberatung hilft Ihnen fachmännisch bei der richtigen Entscheidung. Im nachfolgenden haben wir die wichtigsten Auswahlkriterien für Sie zusammengefasst.
- Einzelunternehmen: Volle Kontrolle, volle Haftung
- Für Einstieg gut geeignet (z.B. für Kleingewerbetreibende)
- 1 Gründerperson
- Kein Mindestkapital
- Volle Haftung mit Privatvermögen
- Einkünfte unterliegen Gewerbe- und Einkommensteuer
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Einfacher Zusammenschluss, gesamtschuldnerische Haftung
- Keine Formalitäten, schriftlicher Vertrag aber sinnvoll
- Mindestens 2 Gründerpersonen
- Kein Mindestkapital
- Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und Privatvermögen
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
- Offene Handelsgesellschaft (OHG): Hohes Ansehen, hohes Haftungsrisiko
- Handelsgewerbe mit Eintragung im Handelsregister
- Mindestens 2 Gründerpersonen
- Kein Mindestkapital
- Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit Gesellschafts- und Privatvermögen
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
- Kommanditgesellschaft (KG): Haftungsbeschränkung trotz Vorteile einer Personengesellschaft
- Konstrukt: Komplementär (ein oder mehrere Vollhafter) und Kommanditist (Teilhafter)
- Mindestens 2 Gründerpersonen
- Kein Mindestkapital
- Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Komplementär haftet mit Privatvermögen, Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Haftungsbeschränkung
- Gründungsformalitäten etwas aufwendiger
- Mindestens 1 Gründerperson
- Mindestkapital 25.000 €; bei Bargründung zunächst auch nur hälftige Einzahlung möglich
- Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 25.000 Euro)
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen Einkommen- und/oder Kapitalertragsteuer
- Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt): Haftungsbeschränkung trotz geringem Stammkapital
- Einfache Gründungsformalitäten durch Musterprotokoll
- Mindestens 1 Gründerperson
- Mindestkapital 1 Euro
- Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 1 Euro)
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen Einkommen- und/oder Kapitalertragsteuer
- GmbH & Co. KG: Hohe Flexibilität
- Haftungsbeschränkung kombiniert mit der Flexibilität einer Personengesellschaft
- KG mit GmbH (anstelle einer natürlichen Person) als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und mindestens einem Kommanditisten
- Haftung wie bei einer GmbH
- Einkünfte GmbH (s.o.)
- KG Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen der Gewerbesteuer
- KG Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
- AG: Alternative für Mittelständler
- Für Unternehmer, die sich Wege zu zusätzlichem Eigenkapital offen halten wollen
- Mindesten 1 Gründerperson
- Mindestkapital 50.000 €; bei Bargründung zunächst auch nur hälftige Einzahlung möglich
- Gesellschaft haftet mit Gesellschaftsvermögen, Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage (insgesamt mindestens 50.000 Euro)
- Gesellschaftsebene: Einkünfte unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Gesellschafterebene: Einkünfte unterliegen Einkommen- und/oder Kapitalertragsteuer
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