Kassenabrechnung

SEB-Branchenlösung für Psychologen

Psychologen mit eigener Praxis kämpfen heutzutage nicht nur mit den Rahmenbe­dingungen im Gesundheitswesen. Die SEB Steuerberatung sorgt dafür, dass Sie wieder mehr Zeit für das Wesentliche haben: Ihre Patienten.
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Sie haben Fragen zur Kassenzulassung, zur Abrechnung und benötigen weitergehende Hilfe in Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Krankenversicherung?

Kassenzulassung

Die Kassenzulassung ermöglicht den Psychotherapeuten die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Patienten benötigen nur Ihre Chipkarte zur Abrechnung. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Kassenzulassung ist eine abgeschlossene Psychotherapie-ausbildung in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie) und die durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgte Zulassung. Die Anzahl der Kassenzulassungen für Psychotherapeuten innerhalb einer Region ist begrenzt, sie ist abhängig von der Einwohnerzahl. Die so genannte Bedarfsplanung, die die Zahl der Kassenpsychotherapeuten festlegt, wird von den kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Sie können einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten ohne Überweisung, d. h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, direkt aufsuchen. Psychotherapeuten behandeln nicht auf Verordnung des Arztes sondern stellen eigenständig fest, ob eine psychische Erkrankung vorlegt und führen erforderlichenfalls die psychotherapeutische Behandlung eigenverantwortlich durch.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden. Zunächst hat jeder gesetzlich versicherte Patient Anspruch auf bis zu 5 Probesitzungen für Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bzw. bis zu 8 Sitzungen für analytische Psychotherapie bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten.
  • Im Anschluss an die Probesitzungen stellt der Psychotherapeut die Diagnose und reicht dann einen Bericht an den Gutachter bei der Krankenkasse ein, mit dem die Kostenübernahme beantragt wird. Dieser Bericht umfasst ca. 3-4 Seiten und bezieht sich u. a. auf die Diagnosestellung und den Therapieplan. Beigefügt wird ein kurzer ärztlichen Konsiliarbericht. Sie müssen nach den Probesitzungen, jedoch vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie einen Arzt aufsuchen um klären zu lassen, ob eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich behandelt werden muss.
  • Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert, gilt es zunächst zu klären, mit welcher Begründung die Übernahme abgelehnt wird. Sie haben dann die Möglichkeit, Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.

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