Unternehmensübernahme

SEB-Branchenlösung für KMU & Freiberufler

Kleinere und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler bilden das Rück­grat der deutschen Wirtschaft. Die SEB-Lösungen und Beratungen zielen darauf ab, die steuerliche Belastung so gering wie nur möglich zu halten.
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Ihr direkter Ansprechpartner

Uwe Radtke
Berater KMU & Freiberufler
Tel: 0395 769620

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Es ist keineswegs leichter, ein bereits bestehendes Unternehmen zu übernehmen, als ein neues zu gründen. In mancher Hinsicht ist es geradezu umgekehrt.

Bei einer Neugründung kann der angehende Unternehmer seinen Betrieb von Anfang an nach seinen eigenen Vorstellungen aufbauen. Er beginnt bei „null“ und muss den Markt für sein Produkt oder seine Dienstleistung jedoch erst erobern sowie Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufbauen. Aber: Er wächst Zug um Zug mit seinem Unternehmen und seiner eigenständigen Ausrichtung.

Bei der Fortführung eines Unternehmens muss der Existenzgründer auf den bestehenden Vorgaben aufbauen. Von Anfang an muss er sein Können auf allen Schauplätzen eines bereits gewachsenen Betriebes gleichzeitig unter Beweis stellen. Was die Übernahme zusätzlich erschwert, ist, dass mittelständische Unternehmen in vielen Fällen sehr stark durch die Persönlichkeit des Übergebers geprägt sind. Langjährige Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten haben sich auf diese Persönlichkeit eingestellt. Der neue Chef muss sich dieses Vertrauen erst erarbeiten.

Bei einer Unternehmensnachfolge ist das Hinzuziehen von Experten ein Muss. Die vielen und sehr unterschiedlichen Detailfragen müssen Sie mithilfe der jeweils fachlich zuständigen Experten beantworten – nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse Ihrer zukünftigen Mitarbeiter, für deren Arbeitsplatzsicherung Sie als Nachfolger eine große Verantwortung tragen. Ohne Berater sollten Sie daher auf keinen Fall Ihre Vorbereitungen starten.

Achten Sie darauf, dass Sie vor allem folgende Punkte besonders sorgfältig bearbeiten. Sie können sonst leicht zu Fallstricken werden:

  • die Gestaltung des Übernahme-Vertrages (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag).
  • Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen.
  • Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Haftung für (Alt-) Verbindlichkeiten.
  • Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Haftung für betriebsbedingte Steuern.
  • Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme für Garantie- und Gewährleistungen.
  • die Berechnung eines realistischen Unternehmenswertes.

Die 4 Fachberater für Unternehmensnachfolge der SEB Steuerberatung leiten Sie durch die Unternehmensübernahme wie ein Lotse auf hoher See und helfen Ihnen dabei, dass diese ein Erfolg wird.


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