Aktuelles zur Prüfung gem. § 34f GewO

Die Prüfung für das Jahr 2015 liegt in den meisten Fällen erfreulicherweise hinter Ihnen. Wir haben die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren genutzt, um unsere Vordrucke für Sie einfacher und verständlicher zu gestalten sowie unsere Prozesse zu optimieren. Unsere bewährten Staffelpreise behalten wir weiterhin bei. Es lohnt sich also – nicht nur aus fachlicher Sicht (Verbesserung Ihrer Dokumentationspflichten) – sich frühzeitig mit dem Prüfungsbericht für 2016 auseinanderzusetzen.
Fordern Sie am Besten noch heute die Prüfungsunterlagen an!

Erteilung einer Gewerbeerlaubnis

Darlehensvermittler, Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger benötigen zur Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis. In Niedersachsen erfolgt die Erlaubniserteilung ab 01. April 2017 durch die IHK´s. Grund dafür ist die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Wirtschaft die von der niedersächsischen Landesregierung erlassen wurde.

Prüfungsberichte sind aufgrund der Verordnung bei der IHK einzureichen. Auch das Internetimpressum der jeweiligen Gewerbetreibenden ist anzupassen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist dann ebenfalls die IHK und nicht mehr, wie vor der Verordnung, das Gewerbeamt.