Unterstützung bei betriebswirtschaftlicher Beratung zur langfristigen Liquiditätssicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie als Unternehmer sind es gewohnt, Entscheidungen zu treffen, die gut für Ihr Unternehmen sind.

Die aktuelle Corona-Krise führt jedoch bei vielen Unternehmern zu Unsicherheiten, welche Maßnahmen und Schritte für die eigene unternehmerische Zukunft jetzt wirklich wichtig sind.

Mit dieser Verunsicherung sind Sie nicht alleine, da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben. Täglich erreichen uns von unseren Kunden Fragen wie die nachfolgenden, die Sie sich sicherlich auch schon gestellt haben:

  • Wird mein Konto der Krise standhalten?
  • Kann ich zukünftig noch meine Rechnungen zahlen?
  • Muss ich auf Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit verzichten?
  • Muss ich privates Geld in meine Firma einbringen?
  • Muss ich einen Corona-Kredit bei meiner Bank oder der KfW in Anspruch nehmen?

Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht mehr Woche für Woche „auf Sicht“ durch die Krise führen wollen, sondern wieder planbare Sicherheit erlangen möchten, ergreifen Sie die Initiative und sichern Sie sich Ihren Zuschuss von 4.000 EUR*.


Planbare Sicherheit zurückgewinnen

Die aktuellen Corona-Soforthilfen aus Landes- und Bundesprogrammen, Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter und ggf. Arbeitslosengeld für Selbständige (Zur Übersicht hier klicken) sind nur kurz- bis mittelfristig wirksame Unterstützungen.

Viel wichtiger ist für viele Unternehmen derzeit, Liquiditätsengpässe zu vermeiden bzw. die eigene Liquidität langfristig sicherzustellen.

Wenn dieses nicht aus eigenen Reserven zu bewältigen ist, müssen die Voraussetzungen für eine günstige Kreditgewährung geschaffen werden.

Banken fordern aber für diese Kreditgewährung diverse Unterlagen, die fundiert aufbereitet werden müssen, damit ein günstiges Darlehen auch in Anspruch genommen werden kann.

Dazu sind betriebswirtschaftliche Beratungen notwendig, da der Gewinn unter den neuen Voraussetzungen und unternehmerischen Annahmen so gut wie möglich berechnet werden (Stichwort: Rentabilitätsrechnung) und dann in Geldein- und Zahlungsausgänge auf den Bankkonten zeitlich sortiert werden (Stichwort: Liquiditätsrechnung) muss.

Um den Anforderungen der Banken zu genügen, benötigen Sie also Zeit, die Sie evtl. nicht haben und Geld, das Sie aktuell sicherlich woanders benötigen.


Wie SEB Sie unterstützt

Als Ihre Berater begleiten wir Sie auf Ihrem Weg – insbesondere durch diese schwierigen Zeiten – und unterstützen Sie gern bei Unternehmensplanungen sowie der Aufstellung von für eine Darlehensgewährung benötiger Rentabilitäts- und Liquiditätsplänen.

Damit Sie durch unsere Inanspruchnahme finanziell NICHT belastet werden, weisen wir Sie heute auf den Berater-Baustein innerhalb des aufgespannten Rettungsschirms hin.

Durch diesen Berater-Baustein sollen Sie sich OHNE eigenen Geldaufwand Gewissheit über Ihre Unternehmenssituation verschaffen und die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung schaffen können.

Der Baustein beinhaltet, dass Sie anfallenden Beratungskosten im Wert von 4.000,00 EUR netto in Anspruch nehmen können, die direkt von der zuständigen BAFA an den jeweiligen Berater fließen.

Verschaffen Sie sich wieder größere und vor allem planbare Sicherheit und/oder auch die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe.

Auch wenn Bauchentscheidungen von Unternehmern häufig richtig sind, empfehlen wir Ihnen, in der aktuellen Krise auf fundierte SEB-Beratungsexpertise zurück zu greifen um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen zu vermieden.

Zögern Sie also nicht, uns zu beauftragen. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt direkt von uns an die zuständige Stelle, Sie müssen durch eine Beauftragung NICHT in Vorleistung gehen!

Rufen Sie uns einfach an und wir besprechen Ihre Möglichkeiten!

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund

Volker Schmidt
Vereidigter Buchprüfer
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH)


* Zuschuss in Höhe von 100%, maximal 4.000 Euro, für anfallenden Beratungskosten.

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