Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Am 06.05.2016 ist die „Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit seit dem 07.05.2016 in Kraft. Damit sind nun Erlaubnisbeantragungen gem. §34i GewO möglich, die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden ab Ende Juni angeboten. Vermittler mit einer §34c-Erlaubnis für die Darlehensvermittlung sollten für die §34i-Erlaubnisbeantragung unbedingt die Übergangsfrist bis 20.03.2017 nutzen, denn dann werden die „persönliche Zuverlässigkeit“ sowie die „geordneten Vermögensverhältnisse“ aus der §34c Erlaubnis automatisch anerkannt und müssen nicht erneut nachgewiesen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK oder im Internet unter http://www.frankfurt-main.ihk.de/finanzplatz/finanzdienstleister/brancheninformationen/finanzvermittlung/index.html#1,2

 

 

 

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