Vermietung und Verpachtung

SEB-Leistungen für Privatkunden

Informieren Sie sich über Lösungen und Dienst­leistungen der SEB Steuerberatung rund um das Thema Steuern und nutzen Sie als Privat­kunde unser Know-how. Wir bieten Ihnen Sicherheit und perfekten Service!
  • TOP-Steuerberater in Deutschland
  • ISO-Zertifizierte Lösungen und Dienstleistungen
  • Fester Ansprechpartner für alle Ihre Anliegen
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Ihr direkter Ansprechpartner

Ute Jöckel
Beraterin Vermietung und Verpachtung
Tel: 04431 955710

Kontakt per E-Mail

Sie besitzen bereits eine Immobilie oder planen einen Immobilienerwerb?

Wenn Sie Häuser oder Wohnungen vermieten, sind Sie mit einer wertbeständigen Kapitalanlage auf der sicheren Seite.

Wir übersetzen die komplizierte Rechtslage bei der Vermietung und Verpachtung in Ihre Sprache und unterstützen Sie bei der komplexen steuerlichen Beratung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner gerne zur Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Häuser oder Wohnungen vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Vermieter müssen ihre Einkünfte zwar versteuern, haben aber im Gegenzug beim Werbungskostenabzug einige Gestaltungsmöglichkeiten.

Wussten Sie schon?

Bei einer Vermietung von Wohnungseigentum, insbesondere an nahe Verwandte, sollte beachtet werden, dass der Mietzins nicht zu gering ausfällt. Ansonsten streicht das Finanzamt den Werbungskostenabzug. Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.

Mögliche weitere Fragestellungen können sein:

  • Korrekte und vollständige Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
  • Berücksichtigung von Abschreibungen (Abschreibung für Abnutzung - AfA).

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