Wissenswertes.

 

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Arbeitszimmer

 

  • Das BVerfG hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
    Diejenigen, die in ihrem Betrieb kein Arbeitszimmer haben und im häuslichen Arbeitszimmer auch ihre betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ausüben sowie Lehrer, die im Klassenzimmer unterrichten und denen kein angemessener Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung steht, können nun ihr häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen.
    Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung ab 1.1.2007 zu treffen.

 

Änderung beim Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden ab dem 01.01.2011

 

  • Wird ein Gebäude teils betrieblich und teils privat genutzt, kann es insgesamt dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, mit dem Vorteil, dass die Vorsteuern aus den gesamten Herstellungskosten und den lauftenden Aufwendungen in voller Höhe abziehbar sind. Im Gegenzug ist die Nutzung des privaten Gebäudeteils der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Durch dieses Verfahren erlangen Steuerpflichtige einen Liquiditätsvorteil.
  • Mit der Einführung einer neuen Regelung in die Mehrwertsteuersystemrichtlinie wird der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden ab dem 01.01.2011 nicht mehr voll, sondern nur noch für den unternehmerischen Zweck gewährt. 

 

Bessere Absetzbarkeit von Reisekosten, geschäftlich und ein "bisschen" privat veranlasst sind

 

  • Der BFH hat die Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt veranlasster Aufwendungen (Reisekosten) geändert. Voraussetzung ist, dass die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Ein Abzug kommt nicht in Betracht, wenn eine Trennung nicht möglich ist, es also an eindeutigen Kriterien für eine Aufteilung fehlt. Tipp: Um eine saubere Trennung zwischen beruflichen und privaten Aufwendungen zu erreichen, sollten betroffene Steuerpflichtige alle Unterlagen aufbewahren, die den Nachweis der beruflichen Sphäre der Reise dienen.

 

Steuerliche Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung

 

  • Es besteht die Möglichkeit, Abfindungen steueroptimal zu gestalten. Die in einem "Einmalbetrag" ausbezahlten Abfindungen dürfen nicht auf mehrere Steuerjahre aufgeteilt werden, um die Steuerlast zu senken. Anders verhält es sich aber, sobald ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine "Fälligkeitsvereinbarung" schließt. Damit kann die Auszahlung der Abfindung auf mehrere Kalenderjahre verteilt werden. Entscheidend für die Besteuerung ist der Zeitpunkt, an dem das Geld dem Arbeitnehmer zugeflossen ist. 

 

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Elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren 2012

 

  • Das BMF weist im Rahmen einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System ersetzt wird. Das Verfahren heißt ElsterLohn II und geht im Jahr 2012 an den Start.

 

Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010 - die Zweite -

 

  • Der Bundestag hat heute, am 04. Dezember 2009, das umstrittene Steuerpaket der Bundesregierung verabschiedet. Zuvor wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf im Finanzausschuss noch in einigen Punkten geändert. Dies sind vor allem Klarstellungen bei dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % für Hotels und Beherbergungsbetriebe sowie bei der zeitlichen Anwendung der Verbesserung bei der Unternehmensnachfolge. Der Bundesrat soll dem Paket 18. Dezember 2009 zustimmen. Da jedoch einige Länder große Löcher in ihren Kassen durch die Steuersenkungen befürchten, kann es nochmal spannend werden. Die Veröffentlichung im BGBl soll noch in 2009 erfolgen, damit die Maßnahmen zum 1.1.2010 in Kraft treten können.

 

Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010

 

  • Die neue Regierung hat in Ihrer heutigen Kabinettssitzung (09.11.2009) das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Welche wichtigen Auswirkungen kommen auf Sie zu:
    • Die Kinderfreibeträge werden pro Sprössling von 6.024 EUR auf 7.008 EUR ab dem VZ 2010 angehoben.
    • Das Kindergeld wird ab dem 1.1.2010 um jeweils 20 EUR pro Nachwuchs erhöht.
    • Aufhebung der zeitlichen Beschränkung bei körperschaftsteuerlichen Sanierungsklausel.
    • Zulassung des Übergangs der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei Beteiligungserwerben an Körperschaften. 
    • Wiedereinführung der Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 EUR alternativ zum Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 EUR.
    • Erleichterung der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer.
    • Reduzierung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatzes bei Miet- und Pachtzinsen von 65 auf 50 %.
    • Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge werden krisenfest, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher ausgestaltet.
    • Senkung der Steuerbelastung in der Steuerklasse II - also insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder - bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 %.
    • Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 %.

 

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Die neue Steuerklassenwahl ab 2010

 

  • Ab 2010 wird das neue Faktorverfahren nach § 39 f EStG eingeführt.
  • Die neue Wahlmöglichkeit hat den Vorteil, dass die als zu hoch empfundene Besteuerung in der Steuerklasse V reduziert wird.
  • Neben den beiden bisherigen Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV können beide Ehegatten zukünftig die Steuerklasse V mit einem zusätzlichen Faktor eintragen lassen. Dies führt bei dem weniger verdienenden Ehegatten zu einem geringeren Lohnsteuerabzug.
  • Onlinerechner des Bundesministerium der Finanzen:  Onlinerechner

 

Steuerkonto beim Finanzamt jetzt online

 

  • Ab Oktober können auch in Mecklenburg-Vorpommern die Steuerkonten der Steuer- pflichtigen online eingesehen werden.
  • Die Einsicht der Daten bedarf der Zustimmung der Steuerpflichtigen!
  • Wer nimmt teil? Baden-Württemberg, Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen

 

Bürgerentlastungsgesetz

 

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ab dem 01.01.2010 besser steuerlich berücksichtigt.
  • Ab dem 01.07.2009 gilt die Ist-Besteuerung bundesweit bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro. Sie soll aber Ende 2011 wieder auslaufen.
  • Erleichterungen durch die sog. Sanierungsklausel, bei der Unternehmen bei der Übernahme eines anderen Unternehmens dessen Verlustvorträge steuerlich besser nutzen können. Befristung auf zwei Jahre. (01.01.2008 - 31.12.2009)

 

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) am 26. März 2009 beschlossen

 

  • Anwendungszeitpunkt: Die pflichtgemäße Anwendung des BilMoG muss spätestens im ersten nach dem 31.12.2009 beginnenden Geschäftsjahr erfolgen. Es wird aber ein Wahlrecht vorgesehen, dass die Regelungen in ihrer Gesamtheit auch schon im Geschäftsjahr 2009 auf freiwilliger Basis angewendet werden dürfen.
  • Zudem werden rückwirkende die monetären Schwellenwerte um jeweils gut 20 % bereits für das Geschäftsjahr 2008 angehoben und eine Rechnungslegungsschwelle für Kleinstunternehmen eingeführt.
  • Die selbst geschaffenen immateriellen Werte sind mit einem Ansatzwahlrecht versehen.
  • Es bleibt beim Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern und der Möglichkeit der Gesamtdifferenzbetrachtung.
  • Die Saldierung von schuldendeckendem Vermögen mit Pensionsverpflichtungen ist ohne Begrenzung durchzuführen, d. h. übersteigt der Wert des Vermögens die Schulden, ist ein aktivischer Ausweis unter der Position „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ der Bilanz auszuweisen.
  • Die Anhangangaben werden deutlich erweitert und konkretisiert.
  • Im Konzernabschluss wird das Konzept der einheitlichen Leitung sowohl nach dem HGB als auch nach dem PublG komplett ersetzt mit dem Beherrschungskonzept, womit durch die vorgeschriebene wirtschaftliche Betrachtungsweise zukünftig auch Zweckgesellschaften zu konsolidieren sind.
  • Die im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Aufhebung der Anschaffungskostenobergrenze für die Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten wird nicht mehr für alle Unternehmen vorgesehen. Nunmehr ist die vorgesehene Regelung § 253 Abs. 1 S. 4 HGB i. d. F. des BilMoG-RegE in den § 340c Abs. 1 S. 1 HGB und § 340e Abs. 2 S. 3 und 4 HGB verschoben worden und gilt nur für Kreditinstitute.
  • Als Ergänzung bei den Übergangsvorschriften ist vorgesehen, nun auch die Aufwendungen oder Erträge aus der Anpassung der latenten Steuern komplett erfolgsneutral zu erfassen (Art. 67 Abs. 6 EG-HGB i. d. F. d. BilMoG).

 

Die endgültige Verabschiedung dürfte im Bundesrat am 03.04.2009 und die Veröffentlichung und damit das Inkrafttreten dann Ende April erfolgen.

 

Das zweite Konjunkturpaket!

 

  • Der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer sinkt rückwirkend zum 01.01.2009 von 15% auf 14%.
  • Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 7.834 € für 2009 bzw. auf 8.004 € für 2010.
  • Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden von 15,5 % auf 14,9 % ab 01.07.2009 gesenkt.
  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt bis Ende 2010 bei 2,8 %.
  • Für jedes Kind gibt es einen Bonus von 100 €. Auszahlung im März bzw. April.
  • Umweltprämie von 2.500 € für die Verschrottung eines alten PKW und Kauf eines Neuwagen oder Jahreswagen.
  • Umstellung der Kfz-Steuer ab dem 01.07.2009 auf schadstoff- und hubraumorientierte Tarife.
  • Die Bundesagentur für Arbeit zahlt die Hälfte der Sozialbeiträge bei Kurzarbeit. Wird die Kurzarbeit zur Weiterbildung genutzt, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die kompletten Beträge.

 

Das erste Konjunkturpaket!

 

  • Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftgüter wird wieder eingeführt. Sie beträgt 25 % und gilt vom 01.01.2009 bis Ende 2010.
  • Neben der degressiven Abschreibung ist auch eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % möglich. Die Betriebsvermögensgrenzen wurden für Bilanzierende auf 335.000 € und für Einnahme-Überschuss-Rechner auf 200.000 € erhöht. Die Grenzen gelten vom 01.01.2009 bis Ende 2010.
  • Die geänderten Betriebsvermögensgrenzen gelten auch für den Investitionsabzugsbetrag. Somit können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abgezogen werden.
  • Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen verdoppelt sich von 600 € auf 1.200 €.
  • Die Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen erhöht sich auf 4.000 €.

 

Steuerbürokratieabbaugesetz am 19.12.2008 vom Bundesrat beschlossen!

 

  • Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sollen künftig elektronisch übermittelt wer- den müssen. Gelten soll diese Verpflichtung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.
  • Die Grenzwerte zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen werden ab 2009 erhöht. Vierteljährliche Anmeldungen sind erst ab 1.000 EUR (bisher 800 EUR) und monatliche Anmeldungen erst bei mehr als 4.000 EUR (bisher 3.000 EUR) abzugeben. Besonders vorteilhaft ist dies für Arbeitgeber mit nur einer geringfügig beschäftigten Arbeitskraft mit max. 400 EUR monatlichem Arbeitsentgelt. Die pauschale Lohnsteuer dazu beträgt 80 EUR, sodass künftig nur noch eine jährliche Anmeldung anfällt.
  •        Auch die Grenzwerte zu den Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden ab 2009 erhöht.

          Diese steigen für die vierteljährliche Abgabepflicht von 512 EUR auf 1.000 EUR und für die

          monatliche Voranmeldung von 6.136 EUR auf  7.500 EUR.

  •        Viele Körperschaften verfügen noch über ein Körperschaftsteuerguthaben. Dazu wird rück-

          wirkend ab 2008 geregelt werden, dass ein Körperschaftsteuerguthaben nicht in 10 Raten,

          sondern als Einmalbetrag ausgezahlt wird, wenn das festgesetzte Körperschaftsteuergut-

          haben nicht mehr als 1.000 EUR beträgt.

 

Jahressteuergesetz 2009 am 19.12.2008 vom Bundesrat beschlossen!

 

Die wesentlichsten Neuerungen davon sind:

 

  • Die hälftige Kürzung des Vorsteuerabzugs für Firmenwagen kommt nicht!
  • Familien, die Behinderte im Haushalt aufnehmen, sollen gefördert werden.
  • Schulgelder können bis zu 5.000 EUR statt nur mit 3.000 EUR abgezogen werden.
  • Eine neue Steuerbefreiung wurde für die betriebliche Gesundheitsförderung geschaffen. Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die z. B. Kurse zur gesunden Ernährung, Rückengymnastik, Suchtprävention, Stressbewältigung etc. zum Inhalt haben. Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Fitnessstudio. Zudem müssen diese Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (keine Umwandlung von Arbeitslohn). Unter diesen Voraussetzungen kann ein Betrag von bis zu 500 EUR je Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei bleiben, erstmals bereits für Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008.

 

Familienleistungsgesetz am 19.12.2008 vom Bundesrat beschlossen!

 

  • Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2009 um 10 Euro für die ersten beiden Kinder auf jeweils 164 Euro angehoben. Für das dritte Kind bekommen Eltern 170 Euro statt bisher 154 und für jedes weitere 195 Euro (bisher 179). Der Kinderfreibetrag wird auf auf 3.864 Euro (bisher 3648) steigen.
  • Zur Förderung der Familien gehört auch, dass sie 20 Prozent ihrer Ausgaben für Putzhilfen und Kinderbetreuung in der Familie - haushaltsnahe Dienstleistungen - steuerlich bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro pro Jahr absetzen können. Die maximale Steuerermäßigung liegt bei 4.000 Euro.
  • Kinder von Hartz-IV-Familien erhalten künftig bis zum zehnten Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro als sogenanntes Schulbedarfspaket. Eine zunächst geplante Ausweitung dieser Zahlung bis zum Abitur und eine zusätzliche Steuer-Freistellung der Ausgaben Betriebskindergärten wird es vorerst nicht geben.

 

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Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 als einen Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet. Demnach müssen rückwirkend alle betreffenden Steuerbescheide geändert werden.

 

Die neue Erbschaftsteuer kommt zum 01.01.2009!

 

Das Erbschaftsteuerreformgesetz wurde vom Bundesrat bestätigt, so dass zum 01.01.2009 die neuen Regelungen gelten.

 

BilMoG verschiebt sich!

 

Das Gesetzgebungsverfahren zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verzögert sich. Unter anderem wegen der aktuellen Finanzkrise wurde die nächste Expertenanhörung im Rechtsausschuss erst für den 17.12.2008 angesetzt, so dass die Verabschiedung des BilMoG wohl erst im ersten Quartal 2009 erfolgen kann.

 

GmbH-Reform: "MoMiG" tritt am 1. November in Kraft

 

Heute, den 28.10.2008, wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Somit tritt es am 1. November 2008 in Kraft.

 

Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009

 

Die Neuerungen betreffen:

  • Anerkennung der Pflegeleistungen von Angehörigen
  • Reduzierung des Erb- und Pflichtteilsanspruchs aufgrund von lebzeitigen Schenkungen
  • Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Zeitgemäßere Pflichtteilsentziehungsgründe
  • Erweiterung der gesetzlichen Stundungsmöglichkeit
  • Anpassung der Verjährungsregeln

 

Abzug von Bewirtungskosten bei Arbeitnehmern?

 

Die Kosten für die Bewirtung von Arbeitskollegen können bei einem leitenden Arbeitnehmer mit variablen Bezügen zu 100% als Werbungskosten angesetzt werden. Eine Kürzung um 30% ist nicht vorzunehmen!

 

Erweiterung des Fahrtkostenabzugs für längere Dienstreisen

 

Die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte bei einer längerfristigen Dienstreise können auch für Veranlagungszeiträume vor 2008 unabhängig von der Dauer der auswärtigen Tätigkeit mit den tatsächlichen Kosten bzw. dem pauschalen Kilometersatz angesetzt werden. (OFD Rheinland v. 13.10.2008)

 

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Entnahme eines Betriebsgrundstückes umsatzsteuerfrei

 

Die Entnahme eines Betriebsgrundstückes ist wieder umsatzsteuerfrei, unabhängig davon, ob mit der Entnahme ein Rechtsträgerwechsel am Grundstück verbunden ist.

 

Reform des GmbH-Rechts

 

Der Bundesrat hat am 19.9.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in zweiter Beratung gebilligt. Damit ist die weitreichende Reform des GmbH-Rechts beschlossene Sache. Mit der Verkündung im BGBl ist im Oktober zu rechnen. Damit werden die Änderungen in 24 Normen voraussichtlich am 1.11.2008 in Kraft treten.

 

Pendlerpauschale: mündliche Verhandlung

 

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am Mittwoch, dem 10.9.2008, zur Entfernungspauschale. Seit dem Jahr 2007 können Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Lediglich Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer sind wie Werbungskosten absetzbar. Das Urteil des Zweiten Senats wird bis zum Ende des Jahres erwartet.

 

Musterverfahren zum häuslichen Arbeitszimmer

 

Mit einem neuen Musterverfahren vor dem FG Sachsen-Anhalt (Az. 4 K 980/08) richtet sich der Bund der Steuerzahler gegen die Neuregelung zur Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Seit dem 1.1.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich nur noch dann anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt.

 

Jahressteuergesetz 2009

 

Wichtige Punkte des Gesetzes im Überblick:

  • Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage - das 27. Lebensjahr bleibt
  • Neue Besteuerung von Ehegatten: obwohl Steuerklasse III und V gesetzlich vorgeschrieben, kann gemeinsam der Splitting-Vorteil von Steuerklasse IV und IV ab 2010 genutzt werden
  • Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber sollen steuerbefreit werden
  • Steuerstraftaten verjähren weniger schnell: von 5 Jahre auf 10 Jahre Frist verlängert

 

Pfändungsschutzkonto?

 

Die Bundesregierung will Schuldnern trotz einer Kontopfändung die Möglichkeit geben, Geschäfte des täglichen Lebens bargeldlos zu erledigen. Deshalb soll ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden, auf dem dann der Pfändungsfreibetrag von 985,15 Euro (für Ledige ohne Unterhaltsverpflichtung) nicht von der Pfändung erfasst und für jeden Monat gewährt wird. Das Gesetz soll zum Ende 2008 in Kraft treten.

 

Klassifizierungen für die I-Zulage

 

Neue Klassifikation der Wirtschaftszweige für Erstinvestitionen ab 01.01.2009. Die Gliederung wird auf der Internetseite des statistischen Bundesamtes veröffentlicht.

 

Der Sonderausgabenabzug ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

 

Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG (Krankenver-sicherungsbeiträge etc.) ist nach dem BVerfG nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2010 eine Neuregelung zu treffen.

 

Vererblichkeit des Verlustvortrages

 

Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag in Zukunft nicht mehr zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen. Die Rechtsprechung ist mit Veröffentlichung des BFH-Beschlusses vom 17.12.2007 anzuwenden.

 

Elterngeld

 

Das Elterngeld ist steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

 

Nutzung eines Firmenwagens zur Erzielung weiterer Einkünfte

 

Der BFH hat entschieden, dass bei einem Unternehmer die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges zur Erzielung weiterer Einkünfte nicht durch die 1%-Regelung abgegolten ist. Es müsse eine weitere Hinzurechnung einer Nutzungsentnahme vorgenommen werden. Hier also die tatsächlichen Selbstkosten. Ggf. könnte jetzt die Führung eines Fahrtenbuches hilfreich sein.

Ob analog bei Arbeitnehmern zu verfahren ist, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommen, den sie auch zur Erzielung weiterer Einkünfte nutzen, wird der BFH in einem jetzt anhängigen Verfahren klären müssen.

 

Sonderausgabenabzug von privaten Steuerberatungskosten

 

Zur Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten ist beim BFH ein Verfahren anhängig. Steuerpflichtige sollten gegen die Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen!

 

Sonderausgabenabzug von privaten Krankenversicherungen

 

Das BVerfG stellte fest, dass die Regelung zum Sonderausgabenabzug mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2010 eine Neuregelung zu treffen. 

 

Vererblichkeit des Verlustvortrags

 

Der BFH hat die Vererblichkeit des Verlustvortrags beseitigt. Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag in Zukunft nicht mehr zur Minderung seiner eigenen Einkommensteuer geltend machen. Diese ungünstigere Rechtsprechung ist allerdings erst in solchen Erbfällen anzuwenden, die nach Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind.

 

Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

 

Die Gründung einer GmbH soll erleichtert werden:

  • Mindesstammkapital 10.000 EUR
  • eine Mustersatzung benötigt keine notarielle Beurkundung - nur eine kostengünstigere notarielle Beglaubigung
  • Einführung einer "Unternehmergesellschaft" - Gründung einer Kapitalgesellschaft mit theoretisch 1 EUR, wobei die Gewinne zu 25% immer in einer gesetzlichen Rücklage einzustellen wären, bis 10.000 EUR erreicht sind; die Unternehmergesellschaft kann nicht durch Sachgründung entstehen!

 

Referentenentwurf für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 08.11.2007

 

Ausgewählte Änderungen des Jahresabschlusses:

  • Maßgeblichkeit der Handeslbilanz für die Steuerbilanz (die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz fehlt weg)
  • Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wie Vermögensgegenstand behandeln und auf die planmäßige Nutzungsdauer abschreiben
  • Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Wegfall der Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen bei Nachholung in 4 bis 12 Monaten
  • Wegfall der Aufwandsrückstellung
  • Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren müssen abgezinst werden
  • Neuer Ausweis von ausstehenden Einlagen auf das Kapital
  • Modifizierung von Bewertungsvorschriften
  • Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung einer Jahresabschlusses, wenn die Umsatzerlöse kleiner als 500.000 EUR und Jahresüberschuss kleiner als 50.000 EUR
  • Anhebung der Größenklassen für die Publizität

 

Steuerberatungskosten

 

Sind Steuerberatungskosten Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der privaten Lebensführung?

  • der Aufteilungsmaßstab ist grundsätzlich die Gebührenrechnung des Steuerberaters
  • Gemischte Aufwendungen können geschätzt werden: 50% Werbungskosten/Betriebsausgaben
  • aus Vereinfachungsgründen besteht eine Nichtbeanstandungsgrenze von 100 EUR - bis hierhin ist alles Werbungskosten/Betriebsausgaben

 

Einmalige Vermittlungsprovision zählt zu den sonstigen Einkünften

 

Die Provision, die als Entgelt für eine Vermittlungstätigkeit entgegengenommen wird, zählt zu den Einkünften aus Leistungen i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG.

 

Abtretung von Provisionsanteilen an den Versicherungsnehmer sind keine Einkünfte beim Versicherungsnehmer (Eigenprovision)

 

An den Versicherungsnehmer weitergereichte Provisionsanteile können unter bestimmten Voraussetzungen ohne steuerlichen Zugriff vereinnahmt werden.

 

Ferienwohnungen und Verluste

 

Die Vermietung einer Ferienwohnung wird nicht als Hobby betrieben, auch wenn über längere Zeit Verluste erwirtschaftet werden. Es muss allerdings nachgewiesen werden, das die Ferienwohnung regelmäßig vermietet wird. Maßstab dafür sind die ortsüblichen Belegungszeiten. Die Wohnung darf dann nicht mehr als 25% der üblichen Belegzeit leerstehen.

 

Neues von der Pendlerpauschale

 

BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist verfassungswidrig. (Beschluss 10.01.08 VI R 17/07 bzw. 27/07)

 

Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform

 
Die meisten Neuerungen der Reform liegen im Bewertungsrecht. Alle Änderungen im Bewertungsrecht dienen dazu, den Wert von Betrieben, Immobilien und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen möglichst realitätsnah zu bestimmen. Das Ziel ist immer der sogenannte "gemeine Wert", also der Preis, den ein Fremder für das Objekt zahlen würde und müsste - bei Immobilien beispielsweise der Verkehrswert. An den Steuerklassen selbst ändert sich nichts, allerdings werden die Freibeträge zum Teil erheblich angehoben:
  • für Ehegatten ist ein Freibetrag von 500.000 Euro vorgesehen (bisher 307.000 Euro),
  • die Kinder erhalten mit 400.000 Euro fast den doppelten Freibetrag (bisher 205.000 Euro),
  • für Enkel vervierfacht sich der Freibetrag sogar annähernd von 51.200 Euro auf 200.000 Euro und
  • neu ist, dass eingetragene Lebenspartner mit 500.00 Euro denselben Freibetrag erhalten wie Ehegatten, allerdings bleiben sie in der ungünstigen Steuerklasse III, während Ehegatten zur Steuerklasse I gehören.

Die Steuersätze steigen jedoch. Dies allerdings nur in den Steuerklassen II und III, in Steuerklasse I bleiben die bisherigen Steuersätze von 7 % bis 30 % unverändert. Geprüft wird noch eine stärkere Spreizung der Steuersätze in Abhängigkeit von der Höhe der Erbschaft oder Schenkung.

Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, womit nach heutigem Stand im ersten Halbjahr 2008 zu rechnen ist, gilt für alle Erbschaften und Schenkungen zwingend das neue Recht. Nur für Erben soll es aber auch die Option geben, das neue Recht auf Antrag auch auf Erbfälle anwenden zu lassen, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem Inkrafttreten der Reform liegen. Für Schenkungen gilt dagegen zwingend der Tag des Inkrafttretens als Stichtag für den Übergang vom alten zum neuen Recht.

 

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Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßige Ausgabe

 
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die im Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dem Vorjahr zuordnen. Der Bundesfinanzhof hat sich damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewendet, wonach der öffentlich-rechtliche Charakter der Umsatzsteuer ihrer Berücksichtigung als wiederkehrende Ausgabe entgegensteht.

 

Catering nur zum normalen Umsatzsteuersatz?

 
Catering-Unternehmen, die neben der Lieferung von Speisen und Getränken zusätzliche Dienstleistungen erbringen, dürfen nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz geltend machen. Erbringt ein Catering-Unternehmen neben der bloßen Herstellung und Lieferung von Speisen für seine Vertragspartner noch weitere Dienste wie die Erstellung von Speiseplänen oder die Reinigung von Besteck und Geschirr, entfällt das Umsatzsteuerprivileg des ermäßigten Steuersatzes.
 

Taxi-Krankentransport mit Hin- und Rückfahrt ermäßigter Umsatzsteuersatz?

 
Streitig war die Frage, ob Hin- und Rückfahrt als einheitliche oder als getrennte Leistung zu behandeln sind - mit der Folge, dass bei einer einheitlichen Betrachtung schon ab einer Entfernung von mehr als 25 km, also eine Gesamtfahrstrecke über 50 km, der normale und nicht der ermäßigte Steuersatz anzuwenden wäre. Es spielt dabei keine Rolle, ob für beide Fahrten ein einheitlicher Vertrag geschlossen wird, zum Beispiel weil der Arzt oder der Patient die Abholung zur Rückfahrt schon bei der Hinfahrt beauftragt. Entscheidend ist nur, ob das Taxi auf den Patienten wartet und damit eine einheitliche Fahrt vorliegt, oder ob das Taxi wieder leer zurückfährt und später dasselbe oder ein anderes Taxi den Patienten wieder nach Hause bringt. Auch die Leerfahrten zählen nicht für die Beförderungsstrecke, weil dort eben keine Personenbeförderung stattfindet.

 

Was kann vernichtet werden?

 

Aufbewahrungsfristen von A bis Z

 

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten?

 

Die Beitragsbemessungsgrenzen von 2002 bis 2008
 

GmbH-Reform

 

Die Eckpunkte der GmbH-Reform.

 

Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen jetzt auch EU-weit

 

Die Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen soll künftig auch für Wohnungen im Ausland gelten, da die Regelung auf in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegende Haushalte ausgedehnt wird.
 

Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen ab 2015 im Land des Kunden

 

Die Finanzminister der Europäischen Union haben ihren fünf Jahre dauernden Streit um eine Reform der Mehrwertsteuer für elektronische Dienstleistungen beigelegt. Die Änderungen treten erst 2015 statt wie ursprünglich 2010 in Kraft. Bis 2019 gelten Übergangsregelungen. Künftig wird die Mehrwertsteuer nicht mehr am Standort des Anbieters, sondern in dem Land erhoben, in dem die Dienstleistung erbracht wird.
 

Neues von der Pendlerpauschale

 

Die SPD-Fraktion arbeitet darauf hin, dass die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer gezahlt wird. Allerdings wird erwogen, die Pauschale von bisher 30 Cent auf 20 oder 25 Cent pro Kilometer Arbeitsweg zu kürzen.

 

Auflösung einer Ansparrücklage bei Betriebsaufgabe- oder veräußerung

 
Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen seine Auffassung aus dem Jahr 2004 bestätigt, wonach die Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe grundsätzlich nicht den der Regelbesteuerung unterliegenden laufenden Gewinn, sondern den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn erhöht. Es ist abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf diese beiden Entscheidungen reagieren wird: Die Rechtsprechung aus dem Jahr 2004 wurde bisher nicht akzeptiert. Der Bundesfinanzhof hat zudem darauf hingewiesen, dass eine Ansparrücklage nicht mehr gebildet werden kann, wenn im Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Jahresabschlusses bei der Finanzbehörde bereits der Entschluss gefasst ist, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.

 

Aufwendungen für Bewirtung auch bei Arbeitnehmern?

 

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke können beruflich veranlasst sein. Ein gewichtiges Indiz für die berufliche Veranlassung kann dabei eine variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung sein. Liegt eine derartige Entlohnung nicht vor, so verlieren die Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter. Die berufliche Veranlassung einer Aufwendung hängt nämlich grundsätzlich nicht davon ab, ob sie sich konkret auf die Höhe des Arbeitslohns auswirkt. Der Erwerbsbezug kann sich daher auch aus anderen Umständen ergeben. Aus welchen Umständen hat der Bundesfinanzhof allerdings offen gelassen und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

 

Gewerbliche Einkünfte nur durch Halten einer Beteiligung?

 

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt darauf hin, dass mit dem Jahressteuergesetz 2007 die bisherige Praxis gesetzlich festgeschrieben worden ist: Danach bezieht eine land- und forstwirtschaftlich, freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, wenn ihr Gesamthandsvermögen eine Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft umfasst.

 

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Pendlerpauschale aktuell

 

Der Bundesfinanzhof gewährt vorläufigen Rechtsschutz bei der Lohnsteuer-Ermäßigung. Die Werbungskosten für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte dürfen auch für die ersten 20 km als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

 

Künstlersozialabgabe kann jedes Unternehmen treffen

 

Seit Juni 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung auch die Abgabe zur Künstlersozialversicherung. Für viele Unternehmen besteht das Risiko einer Nachzahlung, da oftmals gar nicht bekannt ist, dass Entgeltmeldungen abzugeben und entsprechende Zahlungen zu leisten waren, denn anders als bei den anderen Sozialversicherungen besteht die Zahlungspflicht nicht nur für eigene Arbeitnehmer, sondern auch für beauftragte selbstständige Fotografen, Designer, Autoren, Übersetzer, Musiker, Schauspieler, Maler, Bildhauer, Layouter, Texter, Stylisten etc.: "Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge (mehr als drei Aufträge im Jahr) an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen." Die Abgabensätze betrugen 2002 und 2003 3,8 %, 2004 4,3 %, 2005 5,8 %, 2006 5,5 % und ab 2007 5,1 % der Auftragssumme. Infos: http://www.kuenstlersozialkasse.de

 

Unternehmensteuerreform 2008

 

  • Unternehmensbesteuerung: Die Körperschaftsteuer sinkt von 25 auf 15 %. Eine Kapitalgesellschaft muss zukünftig nur noch 29,83 % statt 38,65 % (inkl. GewSt und Soli) Steuern bezahlen.
  • Gewerbesteuer: Die Steuermesszahl sinkt von 5 auf 3,5 % und der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer wird von 1,8 auf 3,8 erhöht. Dafür ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar.
  • Abgeltungssteuer: Für private Kapitalerträge gilt ab dem 1. Januar 2009 eine Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wozu gegenüber der Bank die Angabe der Konfession notwendig ist. Gleichzeitig wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Wahlweise ist per Steuererklärung auch eine Regelbesteuerung möglich, falls die Abgeltungssteuer zu einer höheren Steuerbelastung führt.
  • Sparer-Pauschbetrag: Der bisherige Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag werden zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zusammengefasst (Ehegatten 1.602 Euro). Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist dann ausdrücklich ausgeschlossen. (verfassungsrechtlich sehr bedenklich!)
  • Spekulationsgeschäfte: Der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften führt zukünftig unabhängig von der Beteiligungshöhe zu Einkünften aus Kapitalvermögen, womit die Abgeltungssteuer greift. Außerdem fällt dafür die Spekulationsfrist weg - all dies aber erst für Anteile, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben worden sind. Der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen wird auf Gewinne aus diesen Geschäften beschränkt, eine Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften gibt es nicht. Für Immobilien bleibt es bei einer Spekulationsfrist von 10 Jahren.
  • Zinsschranke: Unternehmen dürfen Schuldzinsen bis zur Höhe ihrer Zinserträge abziehen. Darüber hinaus sind die Schuldzinsen nur bis zur Höhe von 30 % des um Zinsaufwendungen und Abschreibungen erhöhten und um Zinserträge verminderten Gewinns (EBITDA) abzugsfähig. Zinsen bis zu 1 Mio. Euro sind unbegrenzt abzugsfähig, nicht abziehbare Zinsen unbegrenzt vortragsfähig.
  • Abschreibung: Die degressive Abschreibung läuft aus und geringwertige Wirtschaftsgüter sind nur noch bis zu einem Betrag von 150 Euro sofort abzugsfähig. Für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 und 1.000 Euro ist eine sogenannte "Poolabschreibung" über fünf Jahre möglich.
  • Investitionsabzugsbetrag: Aus der Ansparabschreibung wird in Zukunft der Investitionsabzugsbetrag. Der Investitionszeitraum beträgt dann drei (bisher zwei) Jahre. Außerdem muss der Unternehmer das Wirtschaftsgut jetzt nur noch seiner Funktion nach benennen.
  • Thesaurierungsbegünstigung: Für thesaurierte Gewinne in Personengesellschaften kann der Unternehmer einen ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag beantragen, wenn er mit mehr als 10 % oder mehr als 10.000 Euro am Gewinn beteiligt ist. Spätere Entnahmen unterliegen dann der Abgeltungssteuer.
  • Mantelkauf: Der Verlustvortrag hängt nur noch davon ab, ob ein neuer Anteilseigner maßgebend auf die Geschicke der Kapitalgesellschaft einwirken kann. Bei Übertragung von mehr als 25 % bis zu 50 % innerhalb von 5 Jahren geht der Verlustvortrag quotal verloren, bei mehr als 50 % entfällt er komplett.
  • Teileinkünfteverfahren: Für Anteile von Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen entfällt das Halbeinkünfteverfahren, dafür gilt dann das Teileinkünfteverfahren, bei dem 60 % besteuert und 40 % steuerfrei bleiben. Werbungskosten sind nur zu 60 % abzugsfähig.


Steuer-Identifikationsnummer ab 01.07.2007

 

Ab dem 01.07.2007 werden natürliche Personen eine Identifikationsnummer und wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Diese Nummern werden zum Zweck der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren genutzt. Sie sind bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden anzugeben.

 

Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008

 

Mit der Unternehmensteuerreform kommen zahlreiche Änderungen, die zum 01.01.2008 und teils zum 01.01.2009 in Kraft treten. Eine kurze Übersicht soll Eckpunkte zeigen:

  • Die Ansparabschreibung (in Zukunft Investitionsabzugsbetrag) soll beibehalten und ausgebaut werden. Sie erhöht sich auf 200.000 Euro, soll aber nur noch denen zu Gute kommen, die wirklich investieren. Unternehmen, die einen Gewinn von 100.000 Euro haben, können Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Gleiches gilt es auch für Einnahme-Überschuss-Rechner (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.)
  • Bei Personengesellschaften sollen Gewinne, die im Unternehmen belassen und nicht entnommen werden, nur mit einem Steuersatz von 28,25% zzgl. Solidaritätszuschlag belastet werden. Der Steuersatz entspricht dem einer Kapitalgesellschaft, um hier eine Gleichbehandlung zu erzielen.
  • Die degressive Abschreibung wird abgeschafft.
  • Die Körperschaftsteuer wird von 25% auf 15% abgesenkt. Mit Anpassung der Gewerbesteuer beträgt die Gesamtbelastung 29,83 %.
  • Es wird eine "Zinsschranke" für Kapital- und Personengesellschaften eingeführt. Die Zinsschranke ergibt sich aus dem Saldo zwischen Zinsaufwand und -ertrag. Übersteigt dieser Saldo 1 Mio. Euro, so ist der übersteigende Betrag nur noch in Höhe von 30% sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der restliche Teil der Schuldzinsen ist unbegrenzt vortragsfähig. Für Unternehmen, die nicht einem Konzernverbund angehören, gelten diese Regelungen jedoch nicht.
  • "Mantelkäufe" werden verändert. Bei Übertragung von mehr als 25% bis 50% innerhalb von 5 Jahren, ergibt sich ein quotaler Verlust des Verlustvortrages, bei mehr als 50% geht der Verlustvortrag komplett verloren.
  • Das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft und ein Teileinkünfteverfahren wird eingeführt. Dabei bleiben 40% von der Steuer freigestellt, so dass 60% besteuert werden. Für die Werbungskosten kommen auch nur noch 60% zum Abzug.
  • Die Gewerbesteuer ist nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei der Einkommensteuer wird jedoch der Anrechnungsfaktor von 1,8 auf 3,8 erhöht.
  • Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Dauerschulden entfällt, dafür werden 25% aller Zinsen hinzugerechnet. Auch Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren werden hinzugerechnet, jedoch nur mit einem sog. Finanzierungsanteil. Allerdings wird ein Freibetrag für alle Zinsen und Finanzierungsanteile von 100.000 Euro gewährt.
  • Einführung einer Abgeltungssteuer von 25% ab dem 01.01.2009 für private Kapitalerträge. Diese Erträge sind dann nicht mehr in die Einkommensteuererklärung mit aufzunehmen. Zur Abführung der Kirchensteuer ist gegenüber den Banken zu erklären, welcher Konfession man angehört.  Hat der Steuerpflichtige einen geringeren individuellen Steuersatz, so kann auf Antrag dieser Steuersatz zum Einsatz kommen und die gezahlte Abgeltungssteuer wird dann als Steuervorauszahlung gewertet.
  • Für Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 erworben werden fallen die bisherigen Spekulationsfristen (1 Jahr) bei einer steuerpflichtigen Veräußerung weg. Die Spekulationsfrist bei Immobilien bleibt unverändert mit 10 Jahren.
  • Die Freigrenze von 512 Euro wird auf 600 Euro angehoben.
  • Der Sparer-Pauschbetrag löst den Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag ab. Er beträgt 801 Euro bzw. 1.602 Euro.

Sicherlich wird es an verschiedenen Punkten Veränderungen geben, der Weg der Unternehmensteuerreform ist aber klar zu sehen.

 

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Neue Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen bzw. e-Mails

 

Mit der Veränderung von verschiedenen Vorschriften im HGB, AktG, GmbHG und Genossenschaftsgesetz durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), gelten die Pflichten für Mindestangaben in Geschäftsbriefen nun für alle im Handelregister eingetragenen Unternehmen.

Zu diesen Pflichtangaben gehören

  • die vollständige Firmenbezeichnung, die im Handels-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist,
  • der Rechtsformzusatz (e.K., KG, OHG, GmbH, AG etc.),
  • der satzungsmäßige Sitz des Unternehmens,
  • Registernummer (HRB ...) und Registergericht des Unternehmens (also nicht einer Zweigniederlassung, falls diese auch eingetragen ist),
  • die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder (einschließlich Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzendem) mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen bei Kapitalgesellschaften.
Fehlende Pflichtangaben kann das Handelsregistergericht mit Zwangsgeld belegen.
Kleingewerbetreibende, die nicht mit einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, sind von den Änderungen ausgenommen.
 

Das Finanzamt schaut sich Ihre Zinsen an!

 

Nach § 24c EStG sind Banken verpflichtet, den Kunden eine Jahresbescheinigung  über Gewinne und Verluste aus Zinsen, Dividenden und sonstigen Geschäften zu erstellen. Mit dem § 50b EStG erhält nun das Finanzamt das Recht, die Jahresbescheinigung unmittelbar bei der Bank einzusehen. Zwar sollen die Banken kontrolliert werden, da in der Vergangenheit festgestellt wurde, dass die Bescheinigungen falsch ausgestellt wurden, aber Zufallsfunde dürfen verwertet werden.
 

Verschärfung der Offenlegungspflichten!

 

Das sogenannte Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Es bringt zahlreiche Neuerungen, vor allem bei der Offenlegungspflicht:
  • Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister: Seit dem 1. Januar 2007 werden diese Register elektronisch geführt. Hinsichtlich der Anmeldung haben die Notare diese jetzt auch elektronisch vorzunehmen. Die Bekanntmachungen der Eintragungen im Handelsregister erfolgen nur noch elektronisch. Bis zum 31. Dezember 2008 gilt jedoch eine Übergangsphase. In das Handelsregister können Sie zukünftig beim zuständigen Gericht oder über das Internet Einsicht nehmen. Zweigniederlassungen werden nur noch beim Register der Hauptniederlassung geführt.
  • Veröffentlichung der Rechnungslegung im elektronischen Bundesanzeiger: Bisher waren Unternehmen verpflichtet, ihren Jahresabschluss, Anhang und ggf. Lagebericht beim Handelsregister einzureichen. Jetzt sind die entsprechenden Veröffentlichungen nicht mehr im Handelsregister, sondern innerhalb von zwölf Monaten nach dem Geschäftsjahresende im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen. Während der Jahresabschluss, Anhang und ggf. der Lagebericht zwingend vorliegen müssen, können andere Unterlagen nachgereicht werden. Neu ist zudem, dass die Nichteinhaltung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit Ordnungsgeldern geahndet wird. Die Höhe des Ordnungsgeldes liegt zwischen 2.500 und 25.000 Euro.
  • Schaffung des Unternehmensregisters: Über das elektronische Unternehmensregister (http://www.unternehmensregister.de) sind alle wesentlichen Unternehmensinformationen abrufbar, da es alle Informationen aus den Handelsregistern und dem elektronischen Bundesanzeiger (http://www.ebundesanzeiger.de) bündelt. Die Unterlagen sind via http://www.publikations-serviceplattform.de zu übermitteln.

 

Die Entscheidung bei der Erbschaftssteuer!

 

Die Ungleichbehandlung von Wohnungen und Betriebsvermögen gegenüber Wertpapieren und Barvermögen ist verfassungswidrig. Bis Ende 2008 muss der Gesetzgeber eine Regelung finden, die den tatsächlichen Wert vererbter Immobilien besteuert, wie aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht. In der großen Koalition zeichnet sich nun ein Streit ab, ob Immobilien und Betriebsvermögen weiter bevorzugt bleiben.

 

Musterprozess gegen die Neuregelung der Entfernungspauschale

 

Der Bund der Steuerzahler hat einen Musterprozess gegen die Neuregelung der Entfernungspauschale eingeleitet. Es sieht in der Streichung des Fahrkostenabzuges einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Schließlich sei es nicht möglich, dass jeder Steuerzahler direkt bei seiner Firma wohnt. Wir werden Sie über den Ausgang des Prozesses informieren.

 

Investitionszulagengesetz 2007

 

Fördergebiete: neue Bundesländer - Fördergebietskarte von der EU

Begünstigte Betriebe: verarbeitendes Gewerbe, Betriebe der produktnahen Dienstleistungen und neu: Beherbergungsgewerbe

Begünstigte Investitionen: neue bewegliche Wirtschaftsgüter und neue Gebäude

Förderzeitraum: Begonnen vom Tag der Veröffentlichung bis 31.12.2009 und abgeschlossen vom 01.01.2007 bis 31.12.2009

 

Achtung Scheckzahler!

 

Seit dem 01.01.2007 müssen Schecks drei Tage früher bei der Finanzkasse vorliegen. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wird der Zahlungszeitpunkt neu geregelt. Alle Schecks gelten erst drei Tage nach deren Eingang bei der zuständigen Finanzkasse als entrichtet.

 

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Bessere Berücksichtigung der Basis- und/oder Rürup-Rente

 

Rückwirkend zum 01.01.2006 werden für Beiträge in eine Basis- und/oder Rürup-Rente steuerlich besser gestellt. Es wurde ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag eingeführt, der das zu versteuernde Einkommen senken soll. Mit diesem Betrag soll die steuerliche Schlechterstellung bei der Günstigerprüfung zwischen dem Abzugsbetrag nach altem und nach neuem Recht bis zum Jahr 2019 vermieden werden.

 

Riesterzulage sichern

 

Die Zulage zu den bestehenden Riester-Verträgen zahlt der Staat nicht automatisch. Wer für 2004 noch keinen Zuschuss beantragt hat, muss sich beeilen. Bis zum 31. Dezember muss der Antrag beim Anbieter vorliegen. Erst seit 2005 reicht eine Vollmacht an die Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft, damit diese jährlich die Zulage anfordern.

 

Publizitätsverstöße bei Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG´s ab 2007 strenger geahndet

 

Ab 2007 sollen Publizitätsverstöße bei Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG´s strenger verfolgt und mit Ordnungsgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Jahresabschlüsse sind dann zwingend beim "Elektronischen Bundesanzeiger" im Internet und nicht mehr beim Handelsregister zu hinterlegen.

 

Verbindliche Auskunft gebührenpflichtig

 

Der Bundesrat hat am 24.11.2006 dem Jahressteuergesetz zugestimmt, so dass es auch eine Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 3 AO geben wird. Um negative steuerliche Folgen zu vermeiden, ist anerkannt, dass die Finanzämter auf Antrag des Steuerpflichtigen eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten erteilen können, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Für diese Auskünfte sollen wohl nun ca. 100,00 Euro fällig werden.

 

Erbschaftsteuer-Reform!?

 

Die Bundesregierung hat die geplante Reform zur Erbschaftsteuer auf den Weg gebracht. Folgende Neuerungen sind angedacht:

  • Ersatzlose Streichung von Freibeträgen und Bevorzugungen des Betriebsvermögens
  • Zinslose Stundung der anfallenden Steuer für "begünstigtes "Betriebs"-Vermögen" über 10 Jahre mit anschließendem Erlass (Hacken: vielleicht Arbeitsplatzklausel)
  • Stuttgarter Verfahren sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personengesellschaften

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist erst zum Ende des ersten Quartals 2007 zu rechnen, somit noch ein wenig Zeit, um die alten Vorteile auszunutzen.

 

Geplante Neuregelung zur Besteuerung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch das Jahressteuergesetz 2007

 

Wird im Rahmen der Veranlagung oder einer Betriebsprüfung bei einer GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt, ist beim Gesellschafter, wegen der Bestandskraft der Bescheide, eine korrespondierende Änderung der Einkünfte, verbunden mit der Anwendung des Halbeinkkünfteverfahrens, vielfach nicht mehr möglich. Durch das Jahressteuergesetz 2007 soll nun beim Gesellschafter - unabhängig von der Bestandskraft des Steuerbescheides - eine Änderung möglich sein, jedoch nur, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen bei der GmbH nicht gemindert hat.

 

Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet - Abbau von bürokratischen Hemmnissen

 

  • KLEINBETRAGSRECHNUNGEN: Ab 2007 steigt der Betrag von 100 Euro auf 150 Euro, so dass für diese Rechnungen die sonst erforderlichen Pflichtangaben wie Name und Anschrift des Kunden entfallen. (Quittung von z.B. der Tankstelle reichen dann wieder bis 150 Euro aus)
  • BUCHFÜHRUNGSPFLICHT: Die Umsatzgrenze für die Erstellung einer Bilanz wurde von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Ab 2007 können somit Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro und einem Gewinn bis zu 30.000 Euro zu der weniger aufwändigen Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung übergehen.
  • STATISTIK: Produzierende Gewerbe mit 50 Beschäftigten werden nur noch in der Statistik erfasst. Für alle anderen entfallen die lästigen Fragebögen.
  • DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER: Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird auf Unternehmen mit 10 mit Personendatenverarbeitung betrauten Mitarbeitern reduziert. Ärzte, Rechtsanwälte etc. können einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.
  • BEITRÄGE SOZIALVERSICHERUNG: Ein Arbeitgeber kann jetzt den Betrag zur Sozialversicherung in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen und den Restbetrag zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats.

 

Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

 

Mit Beschluss vom 28.06.2006 hat der BFH entschieden, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 nicht bestehten.

 

Steueränderungsgesetz 2007 und Haushaltsbegleitgesetz 2006 verabschiedet

 

  • PENDLERPAUSCHALE: Die Pauschale in Höhe von 30 Cent gibt es erst ab dem 21. Kilometer. Die Entfernungen bis zu 20 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bleiben somit bei der Ermittlung der Steuerlast unberücksichtigt.
  • REICHENSTEUER: Einführung eines Zuschlages von 3% auf den Steuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen von über 250.000 € bzw. 500.000 € bei Ehegatten.
  • SPARERFREIBETRAG: Der Sparerfreibetrag wird von 1.370 Euro für Ledige und 2.740 Euro für Verheiratete auf 750 Euro bzw. 1.500 Euro gesenkt. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden steuerfrei.
  • ARBEITSZIMMER: Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden wird nur noch dann als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" bildet. Lehrer können z.B. ihre Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr bei der Steuererklärung berücksichtigen. Vom Abzugsverbot ausgenommen sind Arbeitsmittel wie z.B. Schreibtisch, PC und Bücherregal.
  • KINDERGELD: Das Kindergeld wird nur noch bis zum Alter von 25 Jahren/Geburtsjahrgang 1983 bzw. nur noch bis zum Alter von 26 Jahren/Geburtsjahrgang 1982 statt bisher 27 Jahren gezahlt. Damit bekommen Eltern für Ihre studierenden Kinder ab dem 25/26 Lebensjahr kein Kindergeld mehr.
  • UMSATZSTEUER: Anhebung der Umsatzsteuer von 16% auf 19%
  • VERSICHERUNGSSTEUER: Erhöhung der Versicherungssteuer von 16% auf 19%
  • MINIJOBS: Anhebung des Pauschalbeitrages ab 01.07.2006 von 25% auf 30%
  • ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Minderung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,5%
  • SONN-; FEIERTAGS- UND NACHTZUSCHLÄGE: Begrenzung der Sozialversicherungs- freiheit ab dem 01.07.2006 auf einen Stundenlohn von 25 €  

 

Investitionszulagengesetz 2007

 

Das neue Gesetz löst das Investitionszulagengesetz 2005 ab. Neben der Beibehaltung der bisherigen Fördersätze werden als neuer Fördertatbestand die Förderung des Beherbergungsgewerbes aufgenommen. Unter Beherbergungsgewerbe zählen: Betriebe der Hotellerie, Jugendherbergen und Hütten, Campingplätze, Erholungs- und Ferienheime.

 

Grundsteuer, dass Zittern geht weiter!?

 

Auch die zweite Verfassungsbeschwerde (AZ 1 BvR 1644/056) wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Ob neue Verfahren angestrengt werden, bleibt abzuwarten.

 

Achtung: Handlungsbedarf bei der Erbschaftsteuer! Gefahr für Grundstücke und Betriebsvermögen!

 

Es ist noch in diesem Jahr mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu rechnen, in dem die niedrige Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen gegenüber Geldvermögen als verfassungswidrig angesehen wird. Warten Sie also nicht zu lange mit ohnehin geplanten Übertragungen von Grundstücken und Betriebsvermögen. Mit Übergangsregelungen ist, auf Basis der leeren Haushaltskassen, wohl nicht zu rechnen.

 

Rentenbesteuerung doch anders?

 

Der Deutsche Steuerberaterverand e.V. führt vor dem Finanzgericht Münster einen Muster- prozess gegen die durch das Alterseinkünftegesetz eingeführte Rentenbesteuerung. Steuerpflichtige, die aus versteuertem Einkommen Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ab dem Jahre 2005 die Rentenbezüge zur Hälfte versteuern müssen, unterliegen nach Ansicht des DStV einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung.

 

Einführung Elterngeld

 

Eltern sollen ab dem 01.01.2007 ein  Elterngeld erhalten. Das Elterngeld soll für Kinder gezahlt werden, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres geboren werden. Im ersten Lebensjahr des Kindes soll der Elternteil, der aus dem Beruf aussteigt oder seine Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden beschränkt, 67 Prozent des früheren Nettolohns erhalten. Die monatliche Obergrenze liegt bei 1800 Euro. Unterbricht auch der Partner seine Berufstätigkeit für die Kinder, können zwei weitere volle Monate hinzukommen.

Alleinerziehende können auch das Elterngeld 14 Monate lang erhalten. Für Eltern mit keinem oder einem sehr geringen Einkommen ist ein Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat geplant. Das Elterngeld ist dehnbar auf 28 Monate, wenn unter dem Strich die gleiche Summe gezahlt wird.

Das Durchschittsgehalt der vergangenen zwölf Monate ist maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes. Damit solle Missbrauch verhindert werden.

 

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Einschränkung der Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer!

 

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 soll die Freistellung selbständig tätiger Gesellschafter-Geschäftsführer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Die Gesetzesänderung soll zum 01.07.2006 in Kraft treten, wirkt aber auf den 01.01.1999 zurück, damit Nachzahlungsansprüche vermieden werden.

 

Änderungen bei Mini-Jobs und Midi-Jobs

 

Zum 01.07.2006 sollen die Pauschalbeiträge bei Mini-Jobs im gewerblichen Bereich angehoben werden:

  • Krankenversicherung von 11 % auf 13 %
  • Rentenversicherung von 12 % auf 15%
  • Pauschalsteuer 2 % bleibt unverändert

Mini-Jobs in Privathaushalten sind nicht betroffen.

Bei Midi-Jobs (Lohn von 400,01 € bis 800 €) wird der Faktor F in der Gleitzonenformel von 0,5967 auf 0,7160 erhöht.

 

Eckpunkte der GmbH-Reform

 

Um die Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber ausländischen Gesellschaftsformen (z.B. Limited) zu kompensieren, hat das Bundesjustizministerium den Ländern und Verbänden einen Referentenentwurf zur Stellungnahme zugeleitet. Die Änderungen der GmbH-Reform sollen Ende 2007 in Kraft treten und lauten beispielhaft:

  • Mindeststammkapital von 25.000 € auf 10.000 € (Hälfte des Stammkapitals muss eingezahlt sein: 5.000 €)
  • bei Ein-Personen-GmbH´s soll die Sicherung für den noch nicht erbrachten Teil der Geldeinlage entfallen
  • Stammeinlage von mindestens 100 € auf 1 €
  • Beschleunigung der Registereintragung durch Abkoppelung des Eintragungsverfahrens vom Genehmigungsverfahren (gewerberechtliche Erlaubnis)
  • Verwaltungssitz im Ausland möglich
  • Wegfall der Unterscheidung kapitalersetzendes und normales Darlehen
  • die Gesellschafter werden verpflichtet, selbst einen Insolvenzantrag zu stellen, bei Insolvenzreife des Unternehmens

 

Grundsteuer, dass Zittern geht weiter!

 

Die Verfassungsbeschwerde (AZ 1 BvR 311-06) wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Es ist nunmehr noch eine Verfassungsbeschwerde (AZ 1 BvR 1644/05) anhängig, bei dem die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer zu klären ist. Diese Entscheidung bleibt abzuwarten.

 

Fahrtenbuch, aber richtig!

 

An ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch stellt die Finanzverwaltung hohe Ansprüche. Unter Vollständigkeit und Richtigkeit wird nachstehendes verstanden:

  • das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form führen,
  • Angaben zum Datum,
  • Angaben zum Reiseziel,
  • Angaben zum aufgesuchten Kunden, Geschäftspartner oder Gegenstand der dienstlichen Verrichtung,
  • Angaben zum Anfangs- und Endkilometerstand der Fahrt,
  • mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen Fahrt können zusammenfassend eingetragen werden, wenn die aufgesuchten Kunden in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden,
  • Privatfahren brauchen nur per Kilometer berücksichtigt werden, somit keine Angaben von Gründen und
  • ein Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter des Fahrtenbuches nicht beeinträchtigt wird.

 

Die neuen Steueränderungen zum 01.01.2007 aus dem Koalitionsvertrag

 

  • PENDLERPAUSCHALE: Die Pauschale in Höhe von 30 Cent gibt es künftig erst ab dem 21. Kilometer. Die Entfernungen bis zu 20 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bleiben somit bei der Ermittlung der Steuerlast unberücksichtigt.
  • SPARERFREIBETRAG: Der Sparerfreibetrag wird von 1370 Euro für Ledige und 2740 Euro für Verheiratete auf 750 Euro bzw. 1500 Euro gesenkt. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden steuerfrei.
  • ARBEITSZIMMER: Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden soll nur noch dann als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" bildet. Lehrer können dann z.B. ihre Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr bei der Steuererklärung berücksichtigen.
  • KINDERGELD: Das Kindergeld soll künftig nur noch bis zum Alter von 25 Jahren statt bisher 27 Jahren gezahlt werden. Damit bekommen Eltern für Ihre studierenden Kinder ab dem 26 Lebensjahr kein Kindergeld mehr.

 

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Elterngeld und Reichensteuer

 

  • ELTERNGELD: Ab dem 01.01.2007 soll Elterngeld für Kinder gezahlt werden, die im Jahr 2007 geboren werden. Im ersten Lebensjahr sollen 67% des früheren Nettogehaltes an den Elternteil gezahlt werden, der aus dem Beruf aussteigt. Unterbricht auch der andere Partner (Mann) seinen Beruf für die Kindererziehung, können zwei weitere volle Monate hinzukommen - die so genannten Partnermonate. Für das Elterngeld soll eine Obergrenze von 1800 Euro monatlich gelten. Für Eltern mit keinem oder einem sehr geringen Einkommen ist ein Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat geplant, das nicht auf andere Einkommen angerechnet wird. Das Elterngeld ist auf zwei Jahre dehnbar, allerdings bei gleicher Betragshöhe. Die Förderung soll das bisherige Erziehungsgeld ablösen.
  • REICHENSTEUER: Die Pläne für die Reichensteuer sehen vor, sämtliche Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro (oberhalb von 500.000 Euro für Verheiratete) mit einer Zusatz-Einkommensteuer von drei Prozent zu belasten. Die Gewinneinkünfte - also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit - bleiben von dieser Regel ausgenommen.Die Regelung gilt nun ab dem 01.01.2007

 

Keine Erweiterung des § 13 b UStG auf Gebäudereinigungen, jedoch nur noch 1%-Regel bei 50% betrieblicher Nutzung des PKW

 

Die  Bundesregierung hat  am  08.03.2006  beschlossen, die  Steuerschuldnerschaft   nach § 13 b UStG auf Gebäudereinigungen nicht auszudehnen. Eine Erweiterung des § 13 b UStG im Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Gestaltungen erfolgt somit nicht. Jedoch kommt die umstrittene Änderung bei Dienstwagen. Von der Begrenzung der Steuerbegünstigung sind ausschließlich Selbstständige (Ärzte, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister etc.) betroffen. Sie versteuerten ihren Dienstwagen bisher pauschal mit einem Prozent des Listenpreises - unabhängig davon, wie häufig sie ihn für private Zwecke einsetzten. Künftig soll die Ein-Prozent-Regelung nur noch gelten, wenn der Wagen zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wird.

 

Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer

 

Den Pressemitteilungen vom 09. 02. 2006 ist zu entnehmen, dass auch Geschäftsführer einer GmbH rentenversicherungspflichtig sein können. (Urteil vom 24.11.2005 B12 RA 1/04 R) Im Fadenkreuz stehen Ein-Mann-GmbH´s, die keine weiteren Arbeitnehmer außer den Gesellschafter-Geschäftsführer beschäftigen. Nach der neusten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes kann somit bei einer Ein-Mann-GmbH eine Sozial- versicherungsfreiheit jedoch eine Rentenversicherungspflicht bestehen.

 

Ab 01.04.2006 nur noch Lastschriftseinzug bei Kfz-Steuer in Mecklenburg-Vorpommern

 

Ab dem 01. April kann in Mecklenburg-Vorpommern ein Auto nur noch mit einer Einzugser- mächtigung für die Kfz-Steuer angemeldet werden. Für bereits angemeldete Autos besteht aber weiterhin die Möglichkeit der Überweisung. Grund der Einführung des Lastschriftsver- fahrens ist der hohe Bestand an Kfz-Steuerschulden.

Steuerreform-Modell 2008

Grundsätzliche Änderungen ab 01.01.2008 nach einem Vorschlag der Kommission "Steuergesetzbuch":

 

  • Unternehmensgewinne sollen künftig mit einem Steuersatz von 25% bis 30% besteuert werden
  • die Gewerbesteuer wird abgeschafft
  • kleine Personengesellschaften und Einzelunternehmen erhalten ein Wahlrecht, sich nicht mit 25% bis 30% besteuern zu lassen, sondern in der für sie günstigeren Einkommensbesteuerung zu verbleiben
  • einbehaltene Gewinn sollen privilegiert werden; jährlich können bis zu 120.000 Euro aus dem Unternehmensgewinn entnommen und der Einkommensbesteuerung unterworfen werden
  • die Einkunftsarten werden von sieben auf vier verringert; der progressive Tarif wird beibehalten
  • das Ehegatten-Splitting wird zu einem Familienreal-Splitting weiterentwickelt
  • die Finanzämter sammeln alle steuerrelevanten Daten in einer elektronischen Steuererklärung und senden sie den Arbeitnehmern (Steuerpflichtigen) zu

 

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Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19% beschlossen

 

Die Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent ab Januar 2007 ist jetzt beschlossene Sache. Sie ist Teil des vom Kabinett zusammen mit dem Haushalt beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes. Ein Prozentpunkt wird an die Arbeitslosenversicherung zur Senkung der Beiträge weitergereicht. Die übrigen Mehreinnahmen fließen in den Haushalt des Bunder, der Länder und Kommunen. Heftige Kritik an der Mehrwertsteuererhöhung kam erneut von der Opposition.

 

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

 

Ab dem 1. Februar 2006 können sich Selbstständige und Unternehmer, die mindestens 15 Stunden in der Woche tätig sind, freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Zeiten dieser freiwilligen Versicherung können später für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld herangezogen werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer innerhalb der letzten zwei Jahre vor seiner selbstständigen Tätigkeit zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war oder Arbeitslosengeld bezogen hat. Es spielt dabei keine Rolle, wie lange die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zurückliegt: Auch wer sich schon vor zehn Jahren selbstständig gemacht hat, kann die Weiterversicherung jetzt in Anspruch nehmen, wenn er in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr versichert war. Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie Antragsvordrucke und ein Merkblatt können Interessierte bei den zuständigen örtlichen Agenturen für Arbeit erhalten

 

Bäumchen wechsle dich und Erbschaftsteuer sparen

 

Durch den vorübergehenden Wechsel des Güterstandes können Ehepartner erhebliche Beträge bei der Erbschaftsteuer sparen, denn durch die Beendigung des gesetzlichen Güterstandes entsteht eine Ausgleichsforderung in Höhe der Hälfte des Zugewinns, den ein Ehegatte während der Ehe erzielt hat. Wurde bei Beginn der Ehe kein Inventar errichtet, so wird vermutet, dass der Zugewinn während der Ehe erzielt wurde. Die Ehegatten können während der Ehe den gesetzlichen Güterstand beenden und zum Beispiel eine Gütertrennung vereinbaren. Eine solche Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Mit Abschluss der Vereinbarung entsteht eine Ausgleichsforderung, die nicht der Schenkungsteuer unterliegt. Nach vollzogener güterrechtlicher Abwicklung können die Ehegatten wieder zum gesetzlichen Güterstand zurückkehren mit der Folge, dass ein neuer Ausgleichsanspruch entsteht. Durch solche Vereinbarungen ist Vorsorge für den Fall des Todes möglich. Die Erbschaftsteuerersparnis kann erheblich sein.

 

Rentenbeiträge doch nicht absetzbar als Werbungskosten

 

Der Bundesfinanzhof in München hat in einer Grundsatzentscheidung die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung als Werbungskosten verneint. Das eingeführte System zur Alterseinkünftebesteuerung setzt die Vorgaben des Urteiles vom Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform um.

 

Neuerungen zur Steuererklärung 2005

 

  • Für alle unkomplizierten Steuerfälle kann die vereinfachte Steuererklärung mit dem auf nur zwei Seiten verkürzten Vordruck abgegeben werden.
  • Pflicht-Vordruck für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) von Selbstständigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Ausgenommen sind nur Kleinunternehmer mit weniger als 17.500 Euro Einnahmen jährlich.
  • Im Zuge der schrittweisen Umstellung von der Beitragsbesteuerung auf die Besteuerung der später ausgezahlte Renten können Arbeitnehmer von ihren Aufwendungen zur Altersvorsorge für die gesetzliche und berufsständische Rentenversicherung sowie die Rürup-Rente 60 Prozent bis maximal 12.000 Euro absetzen. Im Gegenzug müssen alle Alleinstehenden, die im vergangenen Jahr eine Rente von mehr als 18.600 oder 1550 Euro monatlich bezogen haben, diese versteuern. Für Verheiratete gilt das Doppelte. Betroffen ist meist nur, wer über Zusatzeinkünfte etwa aus Betriebsrenten, Zinsen oder Mieten verfügt. Die Einkünfte müssen in das neue Steuerformular Anlage R (Renten und andere Leistungen) eingetragen werden.
  • Arbeitnehmer haben in der Regel bis zum 31. Mai Zeit, die Steuererklärung abzugeben. Hilft ein Steuerberater, gilt automatisch der 30. September als Abgabetermin.

 

Verabschiedung des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

 

Der Bundesrat hat nun mit der letzten Sitzung im alten Jahr die befürchteten Gesetzesentwürfe beschlossen. (siehe: Steuerliche Neuregelungen ab 2006)

 

Ein weiterer Entwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen liegt vor und soll am 20.01.2006 beschlossen werden, dabei unteranderem:

 

  • Künftig können bei der Einnahmen-/Überschussrechnung beim Kauf von Wertpapieren bzw. Grundstücken die Anschaffungskosten erst dann abgezogen werden, wenn die Wertpapiere bzw. Grundstücke wieder verkauft oder entnommen werden. (Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips)
  • Die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung nach der 1%-Regel wird auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens (mehr als 50% betriebliche Nutzung) beschränkt. Wie der Nachweis der betrieblichen Nutzung in der Praxis aussehen soll, ist noch offen. Vor dem Hintergrund müssten alle eine Art Fahrtenbuch führen. Die Anwendung gilt nicht für Leasingfahrzeuge, da diese nicht zum Betriebsvermögen gehören.
  • Umsätze aus Glückspielen sind derzeit umsatzsteuerfrei. Mit dem neuen Gesetzes- entwurf soll dies korrigiert werden.
  • Einführung der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b UStG für Gebäudereiniger. Künftig müssen also die Unternehmer, die ihre Gebäude reinigen lassen, die Umsatzsteuer dafür einbehalten und an das Finanzamt abführen.
  • Die entgeltliche Weitergabe von Tankbelegen soll als Steuerordnungswidrigkeit aufgenommen werden. (Geldbußen bis zu 5.000 Euro)

Steuerliche Neuregelungen ab 2006 

Mit der letzten Sitzung im Bundesrat werden voraussichtlich nachstehende Änderungen beschlossen:

 

  • Streichung der Eigenheimzulage
  • Abschaffung der Steuersparfonds (Stichtag 11.11.2005, z.B. Schiffsbeteiligungen, Windkraftfonds etc.)
  • Wegfall der Freibeträge für Abfindungen und Übergangsgelder
  • Abschaffung der degressiven Abschreibung für Mietwohngebäude bei Neufällen
  • Streichung der begrenzten Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen
  • Wegfall des möglichen Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

 

Weitere Änderungen sollen später beschlossen werden, gelten aber schon ab 2006:

 

  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind bereits ab 25 € Stundenlohn sozialversicherungspflichtig (vorher ab 50 €)
  • Firmenwagenbesteuerung von bisher 1 % auf 1,5 % des Bruttolistenpreises
  • Anhebung der degressiven Abschreibung vom 2006 bis 2007 von 20 % auf 30 %
  • Streichung des Schulgeldes als Sonderausgabenabzug
  • Verbesserung der Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen
  • "vorausgefüllte Steuererklärung" soll bei Arbeitnehmern die Abgabe einer Steuererklärung überflüssig machen
  • Erleichterungen in der Erbschaftsteuer bei Betriebsübergängen bis 2006
  • Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer gilt in den neuen Bundesländern über 2006 hinaus
  • Fortführung der I-Zulage in den neuen Bundesländern für wachstumsrelevante und arbeitsplatzschaffende Investitionen

 

Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß 

 

Das FG Münster hat festgestellt, dass der Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig ist. (Aktz. 12 K 6263/03 E) 

Auszüge der Beschlüsse des Koalitionsvertrages:

  • Die Mehrwertsteuer soll von 16% auf 19% ab dem 01. Januar 2007 steigen.
  • Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte.
  • Einführung einer Reichensteuer ab 2007 mit einem dreiprozentigen Zuschlag auf den Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 250.000 für Ledige und 500.000 für Verheiratete, nur Familienunternehmen sind ausgenommen.
  • Steichung der Eigenheimzulage ab Januar 2006.
  • Kürzung der Pendler-Pauschale. Die Pauschale von 30 Cent soll ab 2007 erst ab dem 21. Kilometer steuerlich anrechenbar sein.
  • Steuerfreiheit der Nacht-, Feiertags- und Sonntagszuschläge, jedoch wird die Sozialversicherungspflicht verschärft und auf 25 Euro Stundenlohn abgesenkt.
  • Lockerung des Kündigungsschutzes. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Kündigungsschutz erst nach 24 Monaten statt den im bisherigen Gesetz festgelegten sechs Monaten greift. Im Gegenzug wird die Möglichkeit gestrichen, Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund in den ersten zwei Jahren zu befristen.
  • Steigerung des Rentenbeitrages ab 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent.
  • Verschiebung einer nötigen Unternehmensteuer-Reform auf 2008.

Steuerberatungskosten bald nicht mehr ansetzbar!?

Wie aus den Nachrichten zu erfahren war, plant die neue Regierung unter anderem, den Sonderausgabenabzug für Rechnungen des Steuerberaters abzuschaffen. Eine weitere Änderung soll beim Sparer-Freibetrag vorgenommen werden. 


Grundsteuer verfassungswidrig?

 

Derzeit ist ein Verfahren anhängig, in denen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer geprüft wird. Ausgang ungewiss. Was zu tun ist, wir beraten Sie gern!

 

Zweitwohnungssteuer für Ehegatten / Paare gekippt!

 

Wer verheiratet ist und aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz benötigt, braucht eine mögliche Zweitwohnungssteuer nicht bezahlen, so dass Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bei unverheirateten Paaren können sich beide Partner in unterschiedlichen Städten anmelden und müssen daher auch keine Zweitwohnungssteuer zahlen.

 

 

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