Aktuelles zur Prüfung gem. § 34f GewO

Die Prüfung für das Jahr 2015 liegt in den meisten Fällen erfreulicherweise hinter Ihnen. Wir haben die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren genutzt, um unsere Vordrucke für Sie einfacher und verständlicher zu gestalten sowie unsere Prozesse zu optimieren. Unsere bewährten Staffelpreise behalten wir weiterhin bei. Es lohnt sich also – nicht nur aus fachlicher Sicht (Verbesserung Ihrer Dokumentationspflichten) – sich frühzeitig mit dem Prüfungsbericht für 2016 auseinanderzusetzen.
Fordern Sie am Besten noch heute die Prüfungsunterlagen an!

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