Erteilung einer Gewerbeerlaubnis

Darlehensvermittler, Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger benötigen zur Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis. In Niedersachsen erfolgt die Erlaubniserteilung ab 01. April 2017 durch die IHK´s. Grund dafür ist die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Wirtschaft die von der niedersächsischen Landesregierung erlassen wurde.

Prüfungsberichte sind aufgrund der Verordnung bei der IHK einzureichen. Auch das Internetimpressum der jeweiligen Gewerbetreibenden ist anzupassen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist dann ebenfalls die IHK und nicht mehr, wie vor der Verordnung, das Gewerbeamt.

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